Rechte und Pflichten
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald Sie von ums eine Buchungsbestätigung erhalten.
2. Wir sind verpflichtet, das gebuchte Apartment oder die FeWo zur Verfügung zu stellen.
3. Sie sind verpflichtet, den vereinbarten Preis zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Apartment oder die FeWo nicht in Anspruch genommen werden
4. Bei Nichtinanspruchnahme stellen wir Ihnen den vereinbarten Zeitraum, den wir nicht anderweitig vermieten konnten, abzüglich Endreinigung und 10% eingeparter Kosten in Rechnung.